Erstellen von verschiedenen Bilanzen
Bildungsinhalte
Dieser Baustein ist Bestandteil des Kurses "Rechnungswesen".
Sie erlernen bei uns das Erstellen von Bilanzen für den Jahresabschluss, Dokumentationen und Informationen an die Unternehmen.
Eröffnungs- und Abschlussbilanzen sind eine wichtige Komponente der Finanzberichterstattung in Deutschland. Sie dienen dazu, die Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalposition eines Unternehmens zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums zu erfassen.
In Deutschland müssen Bilanzen nach den Vorschriften des § 266 HGB aufgestellt werden. Dieser legt fest, wie die Bilanzgliederung auszusehen hat. Zu den Hauptklassen gehören Aktiva, Passiva, Eigenkapital sowie Aufwendungen und Erträge.
Es gibt verschiedene Arten von Bilanzen: Die laufende Bilanz wird jedes Jahr durchgeführt, um die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens während des Berichtszeitraums zu ermitteln. Die Sonderbilanz ist eine Art Inventur, in der die Positionen eines Unternehmens zum Stichtag festgelegt werden.
Zusätzlich zur laufenden Bilanz müssen Unternehmen auch Eröffnungs- und Schlussbilanzen erstellen. Die Eröffnungsbilanz zeigt den Status des Unternehmens vor Beginn des Berichtszeitraums an, während die Schlussbilanz den Stand am Ende des Berichtsjahres abbildet.
Um Ihnen einen Einblick in die Erstellung von Bilanzen zu geben, stellen wir Ihnen hier einige fiktive Beispiele vor. Wir werden Ihnen damit eine bessere Vorstellung vermitteln können, was bei der Erstellung von Eröffnungs- und Abschlussbilanzen berücksichtigt werden muss.
Folgende Inhalte werden in dem Kurs vermittelt:
• Eröffnungs- und Abschlussbilanzen
• Bilanzgliederungen nach § 266 HGB in Deutschland
• Laufende Bilanz
• Sonderbilanz
• Eröffnungsbilanz
• Schlussbilanz
• Erstellung von Bilanzen anhand fiktiver Beispiele
Seit 2005 sind wir der DATEV-Partnerschaft für Bildung angeschlossen.
Ihre Voraussetzung:
In einem vorgeschalteten Beratungsgespräch werden Ihre Schul- und Berufskenntnisse, Berufserfahrungen und beruflichen Interessen abgefragt. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Förderung über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit bzw. JobCenter, durch Rentenversicherungsträger, dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Berufsgenossenschaften und andere Kostenträger.
100 % Förderung möglich!
Ihre Weiterbildung im FiGD kann über einen Bildungsgutschein der Institutionen der Bundesagentur für Arbeit, aller Jobcenter, der Deutschen Rentenversicherungen, Berufsförderungsdienst … sowie anderen Genehmigungsformen zu 100 % gefördert werden.
Das Job Coaching ist mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS gemäß §45 SGB III) belegbar.
Sie finden unsere Weiterbildungen im KURSNET der Arbeitsagentur und in der Weiterbildungsdatenbank Berlin.
Der Unterricht im FiGD
Während der gesamten Schulungszeit findet der Unterricht unter Anleitung eines Spezialisten und Fachdozenten in unserem Hause statt, der Ihnen auch während der Projektphasen die gesamte Unterrichtszeit zur Hilfestellung und für Fachfragen persönlich zur Verfügung steht.
Ihr Abschluss:
Sie erhalten von uns ein Zertifikat und Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung.
So finden Sie uns.
Nutzen Sie den Kartenservice von Microsoft oder Google zur Routenberechnung oder die Fahrinfo der BVG.